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Steuervertretung / Fiskalvertretung

Aufgrund einer MWST-Gesetzesrevision werden die meisten ausländischen, in der Schweiz tätigen Unternehmen ab 1. Januar 2018 mehrwertsteuerpflichtig.

Unternehmungen, welche die Voraussetzungen der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz erfüllen, sind verpflichtet, gemäss Art. 67 MWST eine Vertretung mit Geschäfts- oder Wohnsitz in der Schweiz zu bestimmen.

Unser Spezialisten-Team steht Ihnen für Auskünfte im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer und weiteren schweizerischen Steuerfragen gerne zur Verfügung.

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