Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) steigen 2026 für alle Altersgruppen: Die mittlere Monatsprämie beträgt neu 393.30 Franken, was einem Anstieg von 4,4 Prozent entspricht. Die mittlere Prämie wird berechnet, indem alle in der Schweiz bezahlten Prämien addiert und durch die Gesamtzahl der Versicherten in der Schweiz geteilt werden. Durchschnittlich am meisten (4,9%) steigen die Prämien für Kinder.
Im Jahr 2026 tritt zudem der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien» in Kraft. Die Kantone sind künftig verpflichtet, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Prämienverbilligungen ebenfalls ansteigen und die finanzielle Belastung für die Haushalte tragbar bleibt. Die Kantone müssen zudem ein Sozialziel festlegen und bestimmen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten höchstens ausmachen darf.
Die Kantone behalten ihren Handlungsspielraum, um zu entscheiden, wie stark und für welche Versicherten sie die Prämien verbilligen.
Quelle: https://www.bag.admin.ch/de/newnsb/V63gs2ItKxaun3huh9-OH
Falls sich ein Leser mit der Thematik weiter befassen möchte, haben wir hier noch einen Link auf die aktualisierte Verordnung eingefügt:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2025/581/de
Verfasser: Markus Reinle
