Ab dem 21. November 2025 dürfen QR-Rechnungen in der Schweiz nur noch strukturierte Adressen (Adresstyp „S“) im QR-Code enthalten. Das bedeutet, dass Adressangaben künftig zwingend in einzelne Elemente wie Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort aufgeteilt werden müssen. Diese Anpassung basiert auf neuen nationalen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäscherei und wird von der SIX Group umgesetzt. Gleichzeitig wird der Zeichensatz erweitert, sodass künftig mehr Sonderzeichen und Umlaute zugelassen sind.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Strukturierte Adressen verpflichtend: Nur noch Adresstyp „S“ ist erlaubt.
- Wegfall unstrukturierter Adressen: Der bisherige Adresstyp „K“ wird abgeschafft.
- Erweiterter Zeichensatz: Verbesserte Unterstützung für Sonderzeichen und Umlaute.
- Zeitplan: Ab 21. November 2025 gilt das neue Format für alle QR-Rechnungen. Für pain.001-Zahlungsaufträge gilt eine Übergangsfrist bis 21. November 2026.
Wer ist betroffen?
- Alle Unternehmen und Privatpersonen, die QR-Rechnungen erstellen – etwa mit Buchhaltungs- oder ERP-Systemen – müssen ihre Softwarelösungen an die neuen Vorgaben anpassen.
Handlungsempfehlungen:
- Software rechtzeitig aktualisieren: Prüfen Sie, ob Ihr System die Erstellung strukturierter Adressen unterstützt.
- IT-Verantwortliche oder Anbieter einbeziehen: Holen Sie frühzeitig Unterstützung bei der technischen Umsetzung.
- Informationen einholen: Weitere Informationen finden Sie auf der Website der SIX Group.
Die KMU Partner Group AG unterstützt Sie gerne bei der Überprüfung Ihrer Rechnungen und der Umstellung auf strukturierte Adressen. Scheiben Sie uns an abacus(at)kmupartnergroup.ch
HINWEIS FÜR UNSERE KUNDEN: Unsere Softwarelösung Abacus hat die strukturierten Adressen schon seit der Version 2022 per Standard im Einsatz, so dass Zahlungen weiterhin problemlos exportiert und ausgeführt werden können. Auch die aus Abacus erstellen Rechnungen und Mahnungen erfüllen die neuen Vorschriften bereits. Wo eine andere Fakturierungslösung eingesetzt wird (Fremdprogramme) empfehlen wir noch vor dem 21. November 2025 eine Überprüfung durchführen zu lassen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Belege die neuen Standards erfüllen.
Verfasser: Lukas Casagrande (unterstützt durch ChatGPT)
Quelle: SIX Group, Abacus Research AG