

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) der Firma KMU Informatikpartner AG
1. Anwendbarkeit: Alle Dienstleistungen, Verkäufe, Lieferungen, Entwicklungen und Projektierungen der KMU Informatikpartner AG, im folgenden Informatikpartner genannt, unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.
2. Bestellungen: Bei nachträglicher Änderung einer Bestellung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Bestellungen von Material ausserhalb des Standardsortimentes können nicht annulliert werden. Gelieferte Software, deren Verpackung geöffnet worden ist, kann nicht zurückgenommen oder ausgetauscht werden.
3. Offerten: Die Offerten von Informatikpartner sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst. Nach erfolgter Offertstellung bleiben Preisänderungen und Schwankungen der Wechselkurse sowie der Einkaufspreise vorbehalten.
4. Abbildungen, Masse, Gewichte und Ausführung: Abbildungen, Masse und Gewichte sind unverbindlich. Produkteänderungen bleiben vorbehalten. Komponenten können durch andere, gleichwertige ersetzt werden.
5. An allen Kostenvoranschlägen, Entwürfen und Konzepten behält Informatikpartner sich das Eigentums- und Urheberrecht vor. Auf Verlangen von Informatikpartner sind diese Unterlagen bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen zurückzugeben.
6. Preise: Die Preise gelten ab Bern, zuzüglich Porto und Verpackung. Alle Preisangaben auf Preislisten, Prospekten und auf unserer Homepage sind unverbindlich und freibleibend. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Jeder Auftrag gilt erst mit der Klarstellung aller Einzelheiten und mit der ausdrücklichen Bestätigung von Informatikpartner als angenommen. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung Preisaufschläge durch Lieferanten, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen ergeben, welche gesamthaft mehr als 5% des Warenwertes ausmachen, behält sich Informatikpartner eine entsprechende Preisanpassung vor.
7. Zahlung: Alle Rechnungen sind zahlbar 10 Tage rein netto, sofern umseitig nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Verrechnung von Forderungen infolge irgendwelcher von Informatikpartner nicht ausdrücklich anerkannten Gegenansprüche ist nicht statthaft.
8. Liefertermin: Informatikpartner bemüht sich, die genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch kann dafür keine rechtliche Gewährleistung übernommen werden. Der zugesagte Liefertermin setzt die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Der Kunde kann bei einem Lieferverzug von 60 Tagen und nach erfolgter schriftlicher Mahnung vom Vertrag zurücktreten, wobei Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art ausgeschlossen sind. Die Preisgefahr geht mit Abschluss des Vertrags auf den Kunden über (Art. 185 OR).
9. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine allfälligen Obliegenheiten, wie z. B. Bekanntgabe von Spezifikationen, rechtzeitig erfüllt.
10. Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten gegenüber Informatikpartner nicht nach, wird die Lieferung unterbrochen.
11. Erfüllung der Lieferung: Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus, resp. bei Lieferung ab Werk die Fabrik verlässt. Versandund Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Auftraggebers, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- oder Transportschadens muss vom Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich eine Tatbestandesaufnahme veranlasst werden. Dies hat auch dann zu geschehen, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Schadenersatzansprüche sind sofort bei dem Transportunternehmen geltend zu machen. Allfällige Reklamationen können nur innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.
12. Garantie und Haftung: Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Abnahme an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhaften Funktionen haben. Garantieansprüche können durch Wartungsverträge verändert werden. Beanstandungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Erbringen der Leistung durch Informatikpartner geltend zu machen, andernfalls gilt die Leistung als angenommen. Für Schäden aufgrund eines Lieferverzugs durch Informatikpartner oder durch Dritte wird jede Haftung abgelehnt. Für durch Mitarbeiter verursachte Schäden haftet Informatikpartner nur, wenn dem entsprechenden Mitarbeiter Vorsatz (Absicht) nachgewiesen werden kann. In jedem Fall wird die Schadenersatzpflicht für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen; darunter werden insbesondere entgangener Gewinn, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Schäden durch Datenverlust oder Ansprüche Dritter verstanden. Die allfällige Schadenersatzpflicht von Informatikpartner ist immer auf die Höhe des vertraglich zustehenden Entgeltes für den entsprechenden Auftrag beschränkt. Ist ein Auftrag in Teilaufträge oder Teilprojekte unterteilt, so gilt als Haftungshöchstgrenze das Entgelt von Informatikpartner für den jeweiligen Teilauftrag oder das Teilprojekt.
13. Herstellergarantien werden von Informatikpartner vollumfänglich an den Kunden weitergegeben.
14. Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, sowie die Nichteinhaltung der Betriebsbedingungen, heben jegliche Gewährleistung von Informatikpartner auf.
15. Informatikpartner behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese wird dem Vertragspartner auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gilt ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
16. Lässt ein Kunde einen Reparaturauftrag mit Kostenvoranschlag nicht ausführen, wird eine Pauschale für die Umtriebe in Rechnung gestellt.
17. Datensicherung: Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung seiner Daten und Software inkl. der Kontrolle des Log- Eintrages verantwortlich. Er trägt das Risiko für die Verwendung von anderen als von der Informatikpartner empfohlenen Sicherungsmedien (Bänder, etc.) sowie für Produktionsänderungen der Sicherungsmedien. Auch bei Normal- oder Garantiereparaturen ist vorher durch den Kunden eine 100%-ige Datensicherung durchzuführen. Für verlorene Daten wird jede Haftung abgelehnt.
18. Ansätze: Es gelten die zur Zeit des Auftrages aktuellen Gebühren und Tarife für Dienstleistungen. Die Reisezeit und der Reiseweg gelten als verrechenbare Arbeitszeit.
19. Gerichtsstand: Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern. Ausgabe April 2005
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